Trauung


Verständnis
Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Sie ist das öffentliche Bekenntnis der Brautleute zu ihrer Liebe.
(Evangelischer Taschenkatechismus 2001)

Geschichte
Die Tradition der kirchlichen Trauung beginnt im Mittelalter. Der Eheschließung vor dem Kirchenportal schließt sich die Brautmesse in der Kirche an. Ab dem 10. Jahrhundert werden dabei Trauringe üblich. Um ca.1500 wird die Trauung ganz in der Kirche gefeiert. Seit der Einführung der staatlichen Ziviltrauung am 1. Januar 1876 ist die standesamtliche Eheschließung Voraussetzung der kirchlichen Trauung.

Kirchenrecht
Die evangelische Trauung ist kein Sakrament sondern ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zweier Menschen. Sie setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und wenigstens Ehefrau oder Ehemann evangelisch ist.

 

Praktisches

Anmeldung
Da eine Hochzeit in der Regel sehr weit im Voraus geplant wird, ist es sinnvoll den Trautermin frühzeitig mit dem Pfarrer abzusprechen. Jeder kirchlichen Trauung geht ein Traugespräch des Pfarrers mit den Eheleuten voraus.

Soll die Trauung in einer anderen Gemeinde stattfinden, ist ein  „Entlassschein“ (Dimissoriale) erforderlich. Diesen erhält man in unseren Gemeindebüros. Er garantiert, dass die Taufe später auch in unserem Kirchenbuch vermerkt wird.  Brautleute, die lieber in einer anderen Kirche heiraten möchten werden gerne auch bei dieser Trauung von ihrem Gemeindepfarrer begleitet.

Konfessionsverschiedene Paare
Für Eheleute die evangelisch und katholisch sind gibt es mehrere Möglichkeiten einer kirchlichen Trauung. Jeder katholische Partner kann problemlos evangelisch getraut werden. Ist die Anerkennung der evangelisch geschlossenen Trauung durch die katholische Kirche wichtig, kann der katholische Partner beim zuständigen Pfarramt einen „Dispens von der Formpflicht“ beantragen, d.h. die katholische Kirche erkennt offiziell die evangelische Trauung als gültig an, obwohl sie von der katholischen Trau-Form abweicht. Die dritte Möglichkeit besteht in der sogenannten „Ökumenischen Trauung“, die entweder in der evangelischen Kirche oder in der katholischen Kirche stattfindet und in das Kirchenbuch des Trauortes eingetragen wird.

Gestaltung
Für seine Trauung wählt das Paar einen „Trauspruch“ - ein Bibelwort - aus, das seine Beziehung in Dankbarkeit und Hoffnung vor Gott stellt und als Leitwort für die Partnerschaft zu verstehen ist. Über den ausgewählten Bibelvers wird im Traugottesdienst eine Trauansprache gehalten. Die Gestaltung des Traugottesdienstes ist bis auf Trauansprache und Trauung grundsätzlich offen.

Die Trauzeugen und/oder Freunde und Familienangehörige können sich gerne mit Lesungen und Gebeten aktiv an der Gottesdienstgestaltung beteiligen.

Amtliches
Das Brautpaar bringt als Nachweis der standesamtlichen Eheschließung sein Familienstammbuch mit in den Traugottesdienst. Dort wird danach auch die kirchliche Trauung eingetragen.




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